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Generelle rechtliche Aspekte zu Wärmekissen

Bei sämtlichen Wärmekissen (Kirschkernkissen u.a.) handelt es sich um Medizinprodukte der Klasse 1 – DE/CA22/119-2. Diese Produkte müssen das CE-Zeichen tragen bzw. damit gekennzeichnet sein. Das bedeutet, dass auch eine entsprechende Dokumentation beim Kauf mit gegeben werden muss. Zugrunde liegt diese Aussage einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – hier gehts zum Urteil…

Wärmekissen die aussehen wie Spielzeug

Ist ein Spielzeugcharakter beim Wärmekissen gegeben, also zum Beispiel in Form eines Kuschelhasen oder Teddys – kommen weitere Richtlinien aus dem Spielzeugbereich hinzu und es bedarf der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Spielzeug.

Fällt ein Spielzeug zusätzlich in den Anwendungsbereich weiterer Richtlinien (zum Beispiel als Wärmekissen), aufgrund deren die CE–Kennzeichnung vorgesehen ist, wird mit dem Anbringen der Kennzeichnung dokumentiert, dass das Spielzeug auch den Anforderungen dieser Richtlinien genügt.

 

 

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